Das Wichtigste in Kürze
- Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die wegfallendes Einkommen nach der Geburt teilweise ersetzt
- Es gibt drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus
- Die Höhe beträgt 65-67 % des wegfallenden Nettoeinkommens (mindestens 300 EUR, maximal 1.800 EUR pro Monat)
- Einkommensgrenze: Ab 01.04.2025 gilt ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 175.000 EUR
- Gilt für Geburten ab 01.04.2024 mit den aktuellen Neuregelungen
Was ist Elterngeld?#
Elterngeld ist eine staatliche Familienleistung in Deutschland, die im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt ist. Es sichert Eltern nach der Geburt ihres Kindes finanziell ab, indem es einen Teil des wegfallenden Einkommens ersetzt. So können sich Mütter und Väter in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes ganz auf die Betreuung und Erziehung konzentrieren, ohne in finanzielle Not zu geraten.
Das Elterngeld richtet sich an alle Eltern -- unabhängig davon, ob Sie vor der Geburt angestellt, selbstständig, verbeamtet, in Ausbildung, im Studium oder ohne Erwerbstätigkeit waren. Auch Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen hatten, erhalten den Mindestbetrag von 300 EUR pro Monat (Basiselterngeld) bzw. 150 EUR pro Monat (ElterngeldPlus).
Das Elterngeld ersetzt nicht das gesamte Einkommen, sondern einen prozentualen Anteil des wegfallenden Nettoeinkommens. Je nach Einkommenshöhe liegt der Ersatz zwischen 65 % und 100 %. Geringverdiener erhalten prozentual mehr, um die finanzielle Belastung abzufedern.
Die drei Elterngeld-Varianten im Überblick#
Das Elterngeld gibt es in drei Varianten, die Sie flexibel miteinander kombinieren können. Jede Variante hat eigene Merkmale hinsichtlich Bezugsdauer, Höhe und Voraussetzungen.
Basiselterngeld#
Das Basiselterngeld ist die klassische Variante für Eltern, die nach der Geburt ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder deutlich reduzieren möchten. Es wird in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes gezahlt.
- Bezugsdauer: Ein Elternteil kann mindestens 2 und maximal 12 Monate beziehen. Zusammen stehen einem Paar bis zu 14 Monate zur Verfügung, wenn mindestens ein Elternteil für mindestens 2 Monate weniger Einkommen hat als vor der Geburt (sogenannte Partnermonate).
- Höhe: 65-67 % des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 EUR, maximal 1.800 EUR pro Monat.
- Arbeitszeit: Maximal 32 Stunden pro Woche während des Bezugs (seit 01.09.2021).
ElterngeldPlus#
ElterngeldPlus wurde speziell für Eltern entwickelt, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten. Es bietet die doppelte Bezugsdauer bei halbiertem monatlichem Betrag -- kann sich aber bei Teilzeit besonders lohnen.
- Bezugsdauer: Doppelt so lang wie Basiselterngeld. Ein Basiselterngeld-Monat kann in zwei ElterngeldPlus-Monate umgewandelt werden.
- Höhe: Maximal die Hälfte des Basiselterngelds, das ohne Teilzeiteinkommen zustehen würde (Deckelungsbetrag). Mindestens 150 EUR, maximal 900 EUR pro Monat.
- Vorteil bei Teilzeit: Wer in Teilzeit arbeitet, erhält unter Umständen über die gesamte Bezugsdauer insgesamt mehr Elterngeld als mit Basiselterngeld.
Partnerschaftsbonus#
Der Partnerschaftsbonus belohnt Eltern, die sich die Betreuung partnerschaftlich aufteilen und beide gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.
- Voraussetzung: Beide Elternteile arbeiten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche (Durchschnitt im Lebensmonat).
- Leistung: Zwei bis vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil.
- Bezugszeitraum: Kann bis zum 32. Lebensmonat des Kindes bezogen werden.
Die drei Elterngeld-Varianten im Vergleich
| Merkmal | Basiselterngeld | ElterngeldPlus |
|---|---|---|
| Monatliche Höhe | 300-1.800 EUR | 150-900 EUR |
| Ersatzrate | 65-67 % des Nettoeinkommens | Max. 50 % des Basiselterngelds |
| Bezugsdauer (ein Elternteil) | 2-12 Monate | 4-24 Monate |
| Bezugsdauer (Paar gesamt) | Bis zu 14 Monate | Bis zu 28 Monate |
| Max. Arbeitszeit | 32 Std./Woche | 32 Std./Woche |
| Bezugszeitraum | Erste 14 Lebensmonate | Bis zum 32. Lebensmonat |
| Ideal für | Vollständige Auszeit | Teilzeit-Rückkehr |
| Partnerschaftsbonus möglich | Nein (nur in Kombination) | Ja, 2-4 Zusatzmonate |
Sie können Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus frei miteinander kombinieren. So lässt sich die finanzielle Unterstützung optimal an Ihre individuelle Lebens- und Arbeitssituation anpassen.
Voraussetzungen auf einen Blick#
Um Elterngeld zu erhalten, müssen Sie vier grundlegende Voraussetzungen erfüllen:
Die vier Hauptvoraussetzungen für Elterngeld
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
Sie müssen Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Für EU-Bürger und Grenzgänger gelten besondere Regelungen.
Betreuung und Erziehung des Kindes
Sie müssen Ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Es ist dabei unerheblich, ob Sie zusätzlich eine Tagesmutter, Kita oder andere Betreuung nutzen.
Maximal 32 Stunden Erwerbstätigkeit pro Woche
Während des Elterngeldbezugs dürfen Sie im Durchschnitt nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Für Studierende und Auszubildende gilt diese Grenze nicht.
Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
Sie müssen mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Einkommensgrenze#
Seit dem 01.04.2024 gilt eine Einkommensgrenze für den Elterngeldanspruch. Diese wurde in zwei Stufen eingeführt:
- Ab 01.04.2024: Kein Elterngeld bei einem zu versteuernden Einkommen (zvE) von mehr als 200.000 EUR (für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen).
- Ab 01.04.2025: Die Grenze sinkt auf 175.000 EUR zu versteuerndes Einkommen.
Das zu versteuernde Einkommen (zvE) liegt deutlich unter dem Bruttogehalt. Vom Bruttoeinkommen werden unter anderem Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge abgezogen. Das zvE finden Sie auf Ihrem letzten Steuerbescheid. Bei einem Bruttoeinkommen von 200.000 EUR liegt das zvE je nach Abzügen häufig unter 175.000 EUR.
Wie hoch ist das Elterngeld?#
Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen vor der Geburt (Bemessungszeitraum: in der Regel die 12 Monate vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz). Dabei gelten gestaffelte Ersatzraten:
| Nettoeinkommen vor der Geburt | Ersatzrate |
|---|---|
| Unter 1.000 EUR | Bis zu 100 % (steigt schrittweise) |
| 1.000 bis 1.200 EUR | 67 % |
| 1.200 bis 1.240 EUR | 66 % (schrittweise sinkend) |
| Über 1.240 EUR | 65 % |
Mindestbetrag: 300 EUR pro Monat (Basiselterngeld) bzw. 150 EUR (ElterngeldPlus) -- auch für Eltern ohne vorheriges Einkommen.
Höchstbetrag: 1.800 EUR pro Monat (Basiselterngeld) bzw. 900 EUR (ElterngeldPlus).
Geschwisterbonus: Wenn Sie bereits ein Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren betreuen, erhalten Sie einen Zuschlag von 10 % des Elterngelds, mindestens jedoch 75 EUR (Basiselterngeld) bzw. 37,50 EUR (ElterngeldPlus).
Mehrlingszuschlag: Für jedes weitere Mehrlingskind erhalten Sie 300 EUR zusätzlich (Basiselterngeld) bzw. 150 EUR (ElterngeldPlus).
Häufig gestellte Fragen#
Wer kann Elterngeld beantragen?#
Alle Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, können Elterngeld beantragen. Das gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige, Beamte, Studierende und Erwerbslose gleichermaßen. Auch Adoptiveltern und in bestimmten Fällen Stiefeltern, Großeltern oder andere Verwandte haben Anspruch.
Wie lange wird Elterngeld gezahlt?#
Das hängt von der gewählten Variante ab: Basiselterngeld wird für maximal 14 Lebensmonate gezahlt, ElterngeldPlus für bis zu 28 Monate (ohne Partnerschaftsbonus) bzw. bis zu 32 Monate (mit Partnerschaftsbonus). Die Lebensmonate beginnen am Geburtstag des Kindes.
Was sind Lebensmonate?#
Lebensmonate sind keine Kalendermonate. Sie orientieren sich am Geburtstag des Kindes. Der erste Lebensmonat beginnt am Tag der Geburt und endet am Tag vor dem gleichen Datum im Folgemonat. Beispiel: Wird ein Kind am 15. März geboren, läuft der 1. Lebensmonat vom 15. März bis zum 14. April.
Kann ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?#
Ja, Sie dürfen bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Das Einkommen aus dieser Teilzeittätigkeit wird jedoch auf das Elterngeld angerechnet. Bei ElterngeldPlus kann sich Teilzeitarbeit besonders lohnen.
Wirkt sich Elterngeld auf andere Sozialleistungen aus?#
Elterngeld wird beim Bürgergeld, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag als Einkommen angerechnet. Es gibt jedoch einen Freibetrag von bis zu 300 EUR (Basiselterngeld) bzw. 150 EUR (ElterngeldPlus), der nicht angerechnet wird, wenn Sie vor der Geburt erwerbstätig waren.
Muss ich Elterngeld versteuern?#
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es wird bei der Berechnung des Steuersatzes für Ihr übriges Einkommen berücksichtigt und kann diesen erhöhen.
Quellen & Rechtsgrundlagen#
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), insbesondere §§ 1-4 -- Gesetze im Internet
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ): „Elterngeld und Elternzeit", 28. Auflage, November 2025 -- BMBFSFJ Broschüre
- Familienportal des Bundes: Elterngeld -- familienportal.de
- BMBFSFJ: Neuregelungen beim Elterngeld ab April 2024 -- bmfsfj.de
Die Informationen auf dieser Seite gelten für Geburten ab dem 01.04.2024. Für Geburten vor diesem Datum können abweichende Regelungen gelten. Stand: März 2026.