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Elterngeld bei Frühgeburt: Zusätzliche Monate

Erfahren Sie, wie viele zusätzliche Monate Elterngeld Ihnen bei einer Frühgeburt zustehen, welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben und warum der gleichzeitige Bezug erlaubt ist.

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Elterngeld Zentrum
7 min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin erhalten Eltern zusätzliche Monate Basiselterngeld
  • Gestaffelt von 1 zusätzlichem Monat (6 Wochen zu früh) bis 4 zusätzlichen Monaten (16 Wochen zu früh)
  • Jeder zusätzliche Monat Basiselterngeld kann in 2 Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden
  • Beide Elternteile dürfen gleichzeitig Basiselterngeld beziehen -- eine Ausnahme von der Regel seit April 2024
  • Die zusätzlichen Monate stehen beiden Elternteilen gemeinsam zur Verfügung

Warum gibt es zusätzliche Monate bei Frühgeburten?#

Frühgeborene Kinder und ihre Familien stehen vor besonderen Herausforderungen. Die Zeit im Krankenhaus, die intensive Betreuung nach der Entlassung und die oft langsamere Entwicklung erfordern mehr elterliche Fürsorge als bei termingerecht geborenen Kindern. Der Gesetzgeber hat dies anerkannt und gewährt Eltern von Frühchen zusätzliche Monate Basiselterngeld.

Diese Regelung stellt sicher, dass Eltern von Frühgeborenen nicht benachteiligt werden, weil ein Teil der regulären Bezugszeit bereits durch den Krankenhausaufenthalt und die besondere Anfangszeit verbraucht wird.

Wie viele zusätzliche Monate stehen Ihnen zu?#

Die Anzahl der zusätzlichen Monate richtet sich danach, wie viele Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin Ihr Kind geboren wurde. Je früher die Geburt, desto mehr zusätzliche Monate erhalten Sie.

Zusätzliche Monate nach Frühgeburt-Zeitpunkt

  1. Geburt mindestens 6 Wochen vor dem Termin

    Sie erhalten 1 zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Insgesamt stehen Ihnen als Paar damit bis zu 15 Monate Basiselterngeld zur Verfügung.

  2. Geburt mindestens 8 Wochen vor dem Termin

    Sie erhalten 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld. Insgesamt stehen Ihnen als Paar damit bis zu 16 Monate Basiselterngeld zur Verfügung.

  3. Geburt mindestens 12 Wochen vor dem Termin

    Sie erhalten 3 zusätzliche Monate Basiselterngeld. Insgesamt stehen Ihnen als Paar damit bis zu 17 Monate Basiselterngeld zur Verfügung.

  4. Geburt mindestens 16 Wochen vor dem Termin

    Sie erhalten 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld. Insgesamt stehen Ihnen als Paar damit bis zu 18 Monate Basiselterngeld zur Verfügung.

Übersicht: Zusätzliche Monate bei Frühgeburt

Merkmal
+1 MonatBis zu 15 Monate gesamt
+2 MonateBis zu 16 Monate gesamt
+3 MonateBis zu 17 Monate gesamt
+4 MonateBis zu 18 Monate gesamt
Errechneter Termin ist entscheidend

Maßgeblich ist der errechnete Entbindungstermin, nicht das tatsächliche Geburtsdatum. Die Differenz zwischen errechnetem Termin und tatsächlicher Geburt bestimmt die Anzahl der zusätzlichen Monate.

Erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten#

Die zusätzlichen Monate bei Frühgeburten bieten Ihnen dieselben Gestaltungsmöglichkeiten wie die regulären Elterngeldmonate:

Umwandlung in ElterngeldPlus#

Jeden zusätzlichen Monat Basiselterngeld können Sie in 2 Monate ElterngeldPlus umwandeln. Bei einer Geburt mindestens 16 Wochen vor dem Termin könnten Sie also die 4 zusätzlichen Monate Basiselterngeld in bis zu 8 Monate ElterngeldPlus umwandeln.

Aufteilung zwischen den Eltern#

Die zusätzlichen Monate stehen beiden Elternteilen gemeinsam zur Verfügung. Sie können frei entscheiden, wie Sie diese Monate untereinander aufteilen -- ganz nach den Bedürfnissen Ihrer Familie.

Tipp für die Planung

Gerade bei Frühgeburten kann es sinnvoll sein, zunächst Basiselterngeld in der intensiven Anfangszeit zu nutzen und die zusätzlichen Monate später in ElterngeldPlus umzuwandeln, um den Wiedereinstieg in Teilzeit zu begleiten. So nutzen Sie die verlängerte Bezugsdauer optimal.

Gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld erlaubt#

Seit April 2024 gilt für die meisten Eltern die Einschränkung, dass Basiselterngeld nur noch für maximal einen Monat gleichzeitig bezogen werden darf. Für Eltern von Frühgeborenen, die mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden, gilt diese Einschränkung jedoch nicht.

Das bedeutet: Beide Elternteile können gleichzeitig über mehrere Monate hinweg Basiselterngeld beziehen. Diese Ausnahme ermöglicht es beiden Eltern, in der besonders fordernden Anfangszeit gemeinsam für ihr Frühchen da zu sein.

Ausnahme nur bei mindestens 6 Wochen

Die Ausnahme vom eingeschränkten gleichzeitigen Bezug greift nur, wenn das Kind mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren wurde. Bei einer Geburt weniger als 6 Wochen vor dem Termin gelten die regulären Einschränkungen.

Auswirkungen auf den Bemessungszeitraum#

Die Frühgeburt hat auch Auswirkungen auf die Berechnung des Elterngelds. Falls Sie für ein älteres Kind Elterngeld bezogen haben, das ein Frühchen war, werden bei der Berechnung für ein jüngeres Kind mehr Monate "übersprungen":

  • Bei einer Geburt mindestens 6 Wochen zu früh: bis zum 15. Lebensmonat
  • Bei einer Geburt mindestens 8 Wochen zu früh: bis zum 16. Lebensmonat
  • Bei einer Geburt mindestens 12 Wochen zu früh: bis zum 17. Lebensmonat
  • Bei einer Geburt mindestens 16 Wochen zu früh: bis zum 18. Lebensmonat

Dies sorgt dafür, dass die Elterngeld-Monate für das ältere Frühchen-Kind Ihre Berechnung für ein weiteres Kind nicht negativ beeinflussen.

Elternzeit bei Frühgeburten#

Auch bei der Elternzeit gelten Erleichterungen für Eltern von Frühgeborenen: Die üblichen Anmeldefristen für die Elternzeit können verkürzt werden, da eine Frühgeburt als dringender Ausnahmefall gilt. Sie sollten die Elternzeit in diesem Fall so früh wie möglich bei Ihrem Arbeitgeber anmelden.

Quellen & Rechtsgrundlagen#

  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), §§ 4, 4a, 4b -- Gesetze im Internet
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ): "Elterngeld und Elternzeit", 28. Auflage, November 2025, Abschnitt "Länger Elterngeld bei Frühchen" -- BMBFSFJ Broschüre
  • Familienportal des Bundes: Elterngeld FAQ -- familienportal.de
Hinweis

Die Informationen in diesem Artikel gelten für Geburten ab dem 01.04.2024. Für frühere Geburten können abweichende Regelungen gelten. Stand: März 2026.

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